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   BVerwG, 25.03.1969 - I WB 22.69   

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https://dejure.org/1969,618
BVerwG, 25.03.1969 - I WB 22.69 (https://dejure.org/1969,618)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1969 - I WB 22.69 (https://dejure.org/1969,618)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1969 - I WB 22.69 (https://dejure.org/1969,618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Vermerks der Missbilligung des Verhaltens eines Soldaten durch den Befehlshaber der Flotte aus den Personalakten und seine Vernichtung - Anfechtung der Missbilligung des Befehlshabers der Flotte mit Begründung des Verbots des anfänglichen Eintrags in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 33, 274
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1969 - I WB 22.69
    Es bestehen angesichts der inneren Notwendigkeit einer solchen Regelung keine Bedenken, von dem Grundsatz, daß eine in einem Änderungsgesetz vorgesehene Regelung nicht zur Auslegung des geltenden Rechts herangezogen werden kann (vgl. BVerwG JR 1969, 33), abzusehen und schon jetzt vergleichend auf den Grundgedanken der geplanten Regelung hinzuweisen, zumal diese im Bereich des Beamtendisziplinarrechts bereits geltendes Recht ist (vgl. § 119 Abs. 1 und 5 BDO n.F. und Nr. 3 und 4 der dazu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften (GMBl 1967, 486); ferner Lindgen in RiA 1968, 61, 63) und den Grundgedanken des Soldatenrechts nicht zuwiderläuft (vgl. I WB 59/68 zur Einheit des Dienstvergehens auch im "vordisziplinaren Raum der Zurechtweisung").
  • BVerwG, 20.12.1968 - I WB 21.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1969 - I WB 22.69
    Der BMVtdg hat sich bei der Ablehnung des Antrags im Bescheid vom 16. Dezember 1968 auch nicht auf eine Überprüfung des Inhalts des Schreibens bezogen, so daß er insoweit nicht etwa die Grundsätze des Beschlusses des I. Wehrdienstsenats vom 20. Dezember 1968 - I WB 21/68 - gegen sich gelten lassen muß.
  • BVerwG, 28.11.1968 - I WB 59.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1969 - I WB 22.69
    Es bestehen angesichts der inneren Notwendigkeit einer solchen Regelung keine Bedenken, von dem Grundsatz, daß eine in einem Änderungsgesetz vorgesehene Regelung nicht zur Auslegung des geltenden Rechts herangezogen werden kann (vgl. BVerwG JR 1969, 33), abzusehen und schon jetzt vergleichend auf den Grundgedanken der geplanten Regelung hinzuweisen, zumal diese im Bereich des Beamtendisziplinarrechts bereits geltendes Recht ist (vgl. § 119 Abs. 1 und 5 BDO n.F. und Nr. 3 und 4 der dazu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften (GMBl 1967, 486); ferner Lindgen in RiA 1968, 61, 63) und den Grundgedanken des Soldatenrechts nicht zuwiderläuft (vgl. I WB 59/68 zur Einheit des Dienstvergehens auch im "vordisziplinaren Raum der Zurechtweisung").
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung -

    - Fortführung von BVerwGE 33, 274 [BVerwG 25.03.1969 - I WB 22/69] und 53, 239 -.

    Solche erzieherische Maßnahmen können mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 WBO dann angefochten werden, wenn sie die Rechtssphäre des Betroffenen berühren (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO; vgl. BVerwGE 33, 274 [BVerwG 25.03.1969 - I WB 22/69]; 53, 239 [BVerwG 12.01.1977 - I D 55/76]; BVerwG Beschlüsse vom 12. Oktober 1983 - 1 WB 128/82 - und - 1 WB 93/82).

  • BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 128.82

    Förmliche Mißbilligung - Befehl - Kameradschaftlicher Hinweis - Anspruch auf

    Eine solche die Rechtssphäre des Antragstellers berührende Mißbilligung unterliegt als dienstliche Maßnahme eines Vorgesetzten im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 WBO der rechtlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte im Verfahren nach § 17 WBO i.V.m. § 10 Abs. 3 SG und § 59 Abs. 1 SG (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 274; 53, 239; BVerwG NZWehrr 1979, 139; BDH Beschlüsse vom 24. Mai 1966 - 1 WB 22/65 - und vom 7. März 1967 - 1 (2) WB 30/65; BVerwG Beschlüsse vom 1. März 1974 - 1 WB 30/73 -, vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 55/73 - und vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76).
  • BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82

    Zurechtweisung eines Soldaten - Beeinträchtigung der Rechtssphäre -

    Erzieherische Maßnahmen unterliegen zwar grundsätzlich der rechtlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte im Wehrbeschwerdeverfahren, ob der Vorgesetzte von einem falschen Sachverhalt oder von einer falschen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ausgegangen ist, ob die Tatsachenfeststellungen oder die rechtliche Würdigung des Vorgesetzten die ausgesprochene Maßnahme rechtfertigen und ob die angefochtene Maßnahme "in einem angemessenen Verhältnis und in einem inneren Zusammenhang zum Mangel" steht (ZDv 14/3 B 160 Abschn. VI Nr. 3) und damit dem verfassungskräftigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel genügt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 274; 53, 239; BVerwG NZWehrr 1979, 139; BVerwG Beschlüsse vom 1. März 1974 - 1 WB 30/73 -, vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 55/73 - und vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76).
  • BVerwG, 09.11.1982 - 1 WB 85.81

    Rechtsmittel

    Nun können zwar erzieherische Maßnahmen nach der Wehrbeschwerdeordnung angefochten werden (vgl. § 19 Abs. 3 WDO; BDHE 4, 175; BVerwGE 33, 274 [BVerwG 25.03.1969 - I WB 22/69]; 53, 239 [BVerwG 12.01.1977 - I D 55/76]; BVerwG NZWehrr 1979, 139).
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